Luftfrachtsicherheit
Gewährleistung hochwertiger Frachtzustellung in der Luft.
Durch die steigenden Sicherheitsbestimmungen beim Versand via Luftfracht werden die Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen weiter verschärft. Nur reglementierte Beauftragte oder bekannte Versender dürfen Luftfracht als sicher deklarieren. Ähnlich wie bei Flugpassagieren wird auch Luftfracht als potenzielle Gefahr angesehen und muss vor dem Verladen einer zeitaufwendigen und kostspieligen Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Wer diese Prüfung vermeiden will, braucht einen anerkannten Sicherheitsstatus in der gesicherten Lieferkette.
Mit einem strukturierten Zulassungsverfahren wird Ihre Luftfracht in Zukunft als sicher eingestuft, ohne dass jede Sendung erneut kontrolliert werden muss. Die MSS Security GmbH berät und begleitet Sie während des gesamten Zulassungsverfahrens zum bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Durch eine fundierte Schwachstellenanalyse erstellen wir ein maßgeschneidertes Sicherheitsprogramm mit allen erforderlichen Anweisungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden. So qualifizieren Sie sich mit den notwendigen Qualitätssicherungsmaßnahmen für Ihre erfolgreiche Zulassung.
Vertrauen Sie der MSS Security GmbH für Ihre Luftfrachtsicherheit und profitieren Sie von unserer Expertise und unseren umfassenden Dienstleistungen. So gewährleisten wir, dass Ihre Fracht sicher und effizient transportiert wird, ohne unnötige Verzögerungen oder zusätzliche Kosten. Bei Bedarf ergänzen wir Ihr Sicherheitsprogramm mit personeller Bewachung Ihrer Lager- und Versandflächen über unseren Objektschutz sowie technischer Absicherung der Sicherheitsbereiche.
Was bedeutet Luftfrachtsicherheit?
Luftfrachtsicherheit umfasst alle organisatorischen, personellen, baulichen und technischen Maßnahmen, mit denen Luftfracht und Luftpost vor unbefugten Eingriffen geschützt und entlang der gesicherten Lieferkette nachweisbar sicher gehalten werden. Rechtliche Grundlage sind die EU-Verordnungen (EG) Nr. 300/2008 und (EU) 2015/1998 zur Luftsicherheit sowie das nationale Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Überwachungsbehörde in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Im Kern geht es um zwei Statusarten: den bekannten Versender (Known Consignor), der seine eigene Fracht als sicher in die Lieferkette einbringt, und den reglementierten Beauftragten (Regulated Agent), der Luftfracht annimmt, sichert, kontrolliert und an Luftfahrtunternehmen weitergibt. Wer keinen dieser Status besitzt, gilt als unbekannter Versender – dessen Fracht muss vor dem Verladen vollständig kontrolliert werden, etwa per Röntgen, Sprengstoffspürhund oder Sprengstoffdetektion. Ein eigener Sicherheitsstatus spart genau diese Zeit und Kosten.
Leistungsumfang in der Luftfrachtsicherheit
Wir begleiten Sie von der ersten Schwachstellenanalyse bis zur erteilten Zulassung – und darüber hinaus.
Schwachstellen- & Gap-Analyse
Bewertung von Standort, Prozessen und Sicherheitsniveau gegenüber den LBA-Anforderungen.
Sicherheitsprogramm erstellen
Ausarbeitung des verbindlichen Sicherheitsprogramms für bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten.
Begleitung im Zulassungsverfahren
Vorbereitung, Antragstellung und Kommunikation mit dem Luftfahrt-Bundesamt bis zur Statuserteilung.
Verpflichtungserklärungen & Lieferkette
Einrichtung der Verpflichtungserklärung bekannter Versender und Abstimmung mit Geschäftspartnern in der Kette.
Schulung & Sensibilisierung
Sicherheitsschulungen für Mitarbeitende mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht nach Kapitel 11 der EU-Vorgaben.
Benennung & Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
Unterstützung bei Auswahl und Aufgabenbeschreibung des oder der Beauftragten für die Luftsicherheit.
Zugangs- & Bereichskontrolle
Konzepte zur Trennung gesicherter Bereiche, Zutrittsregelung und Schutz identifizierbarer Fracht.
Audit-Vorbereitung & Begleitung
Vorbereitung auf die behördliche Prüfung sowie Begleitung während des Audits durch das LBA.
Wiederkehrende Fortbildungen
Regelmäßige Auffrischungsschulungen, damit Ihr Status und Ihr Wissen aktuell bleiben.
So führen wir Sie zur Zulassung
Ein klarer Ablauf von der Erstberatung bis zum laufenden Betrieb.
Erstberatung & Statuswahl
Wir klären, ob bekannter Versender oder reglementierter Beauftragter zu Ihrem Geschäftsmodell passt.
Schwachstellenanalyse vor Ort
Begehung von Lager, Versand und Sicherheitsbereichen sowie Bewertung der bestehenden Prozesse.
Sicherheitsprogramm & Maßnahmen
Erstellung des Sicherheitsprogramms und Umsetzung der baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Schulung der Mitarbeitenden
Durchführung der vorgeschriebenen Sicherheitsschulungen und Dokumentation der Nachweise.
Antrag & Audit beim LBA
Einreichung der Unterlagen und Begleitung der behördlichen Validierung bis zur Statuserteilung.
Aufrechterhaltung & Re-Validierung
Laufende Betreuung, interne Kontrollen und Vorbereitung auf die wiederkehrende Verlängerung des Status.
Einsatzbereiche & Branchen
Luftfrachtsicherheit betrifft jeden, der Waren auf dem Luftweg versendet oder bewegt.
Produzierende Industrie
Hersteller, die ihre Erzeugnisse als bekannter Versender direkt in die Luftfracht geben.
Spedition & Logistik
Speditionen und Logistikdienstleister, die als reglementierter Beauftragter Fracht annehmen und weitergeben.
Pharma & Life Sciences
Temperaturgeführte und hochwertige Sendungen mit erhöhten Sicherheits- und Integritätsanforderungen.
Automotive & Maschinenbau
Zeitkritische Ersatzteil- und Komponentenlogistik für die internationale Luftfracht.
E-Commerce & Handel
Versender mit hohem Exportvolumen, die Kontrollzeiten und Frachtkosten reduzieren wollen.
Lager- & Umschlagbetriebe
Standorte mit Sicherheitsbereichen, die identifizierbare Luftfracht lagern und umschlagen.
Qualität, Recht & Sicherheit
Alle Maßnahmen richten sich nach den geltenden Luftsicherheitsvorgaben: der EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008, der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Verbindliche Stelle für Zulassung und Überwachung ist das Luftfahrt-Bundesamt. Die Anerkennung als bekannter Versender oder reglementierter Beauftragter ist zeitlich befristet und muss regelmäßig erneuert werden – wir behalten die Fristen für Sie im Blick.
Unsere Beraterinnen und Berater bringen praktische Erfahrung aus der Luftsicherheit mit und kennen die Anforderungen der Audits. Mitarbeitende mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht müssen nachweislich geschult und – je nach Funktion – zuverlässigkeitsüberprüft sein. Personelle Sicherheitsleistungen erbringt die MSS Security GmbH mit nach § 34a GewO unterrichtetem bzw. sachkundegeprüftem, haftpflichtversichertem Personal. So entsteht ein durchgängiges Sicherheitsniveau über Beratung, Schulung, personelle Bewachung und Technik.
Ihre Vorteile mit MSS Security
Unterstützung im Zulassungsverfahren
Professionelle Begleitung beim Verfahren zum bekannten Versender und reglementierten Beauftragten.
Kompetente Sicherheitskonzepte
Erstellung und Pflege maßgeschneiderter Sicherheitsprogramme nach LBA-Vorgaben.
Aktuelles Sicherheitswissen
Regelmäßige Fortbildungen halten Ihr Personal und Ihren Status auf dem neuesten Stand.
Zeit- und Kostenersparnis
Sicher deklarierte Fracht umgeht aufwendige Einzelkontrollen vor dem Verladen.
Sicherheit aus einer Hand
Beratung, Schulung, personelle Bewachung und Technik koordiniert über die MSS Gruppe.
Audit-Erfahrung
Routinierte Vorbereitung und Begleitung der behördlichen Validierung durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen bekanntem Versender und reglementiertem Beauftragten?
Ein bekannter Versender bringt seine eigene Fracht als sicher in die Lieferkette ein, ohne dass sie erneut kontrolliert werden muss. Ein reglementierter Beauftragter nimmt Luftfracht von Dritten an, sichert und kontrolliert sie und gibt sie an Luftfahrtunternehmen weiter. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Status zu Ihrem Geschäftsmodell passt.
Wie lange dauert das Zulassungsverfahren?
Das hängt vom Ausgangsniveau, der Standortgröße und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Nach der Schwachstellenanalyse erhalten Sie einen realistischen Zeitplan. Eine saubere Vorbereitung verkürzt das Verfahren und die spätere Validierung durch das Luftfahrt-Bundesamt spürbar.
Was kostet die Begleitung zur Luftfrachtsicherheit?
Die Kosten richten sich nach Umfang der Beratung, Standortzahl, Schulungsbedarf und benötigten Maßnahmen. Auf Basis Ihres konkreten Bedarfs kalkulieren wir ein faires, transparentes Angebot.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?
Maßgeblich sind die EU-Verordnung (EG) Nr. 300/2008, die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Zuständige Behörde für Zulassung und Überwachung in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt.
Müssen meine Mitarbeitenden geschult werden?
Ja. Mitarbeitende mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht benötigen eine vorgeschriebene Sicherheitsschulung und je nach Funktion eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Wir führen die Schulungen durch und dokumentieren die Nachweise.
Wie lange ist der Status gültig?
Die Anerkennung als bekannter Versender oder reglementierter Beauftragter ist zeitlich befristet und muss vor Ablauf erneuert werden. Wir überwachen die Fristen und bereiten die Re-Validierung rechtzeitig vor.
Unterstützen Sie auch beim behördlichen Audit?
Ja. Wir bereiten Sie auf die Prüfung vor, stellen die Unterlagen zusammen und begleiten Sie während des Audits durch das Luftfahrt-Bundesamt, damit die Validierung reibungslos verläuft.
Was passiert ohne anerkannten Sicherheitsstatus?
Ohne Status gilt Ihre Fracht als unsicher und muss vor dem Verladen vollständig kontrolliert werden – etwa per Röntgen oder Sprengstoffdetektion. Das verursacht zusätzliche Zeit und Kosten, die Sie mit einer eigenen Zulassung vermeiden.